BGH: Snowden muss doch nicht eingeladen werden…

15. März 2017

Die Vernehmungen im NSA-Untersuchungsausschuss gingen am 16. Februar mit der Anhörung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Ende. Der Streit um den Hauptzeugen Edward Snowden nicht. Im Mai 2014, ganz zu Anfang des Untersuchungsausschusses, beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig, Edward Snowden anzuhören. Das ist bis heute nicht passiert.
Und es wird auch nicht mehr passieren, trotz aller Anstrengungen der Oppositionsmitglieder im Ausschuss. Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm heute auf Antrag von Mitgliedern der Großen Koalition eine frühere Entscheidung zurück: Der NSA-Untersuchungsausschuss muss Snowden nicht nach Deutschland einladen, weil die Opposition nicht das Recht habe, den Beweisbeschluss gerichtlich durchzusetzen – dafür sei sie zu klein…

Heute erschien die Entscheidung des BGH zur tatsächlich erfolgten Beschwerde: Der Beschluss der Ermittlungsrichterin vom November wird aufgehoben, Snowden muss nun doch nicht eingeladen werden. Das ist zum einen ein herber symbolischer Schlag gegen den Zeugen Snowden, dessen Enthüllungen dazu geführt haben, dass überhaupt ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde. Martina Renner, Obfrau der Linken im Ausschuss, kommentiert dazu:

Das ist politisch ärgerlich, denn weite Teile des internationalen Überwachungsskandals bleiben nun unaufgeklärt: Deutschland hätte die Möglichkeit gehabt, hier eine wegweisende Rolle einzunehmen. Diese Chance ist vertan.

Aber genauso ernüchternd ist der Beschluss für die Minderheitenrechte im Parlament… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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