BGH: NSA-Ausschuss darf Snowden vorladen

21. November 2016

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Edward Snowden vom NSA-Untersuchungsausschuss persönlich befragt werden muss. Die Oppositionsfraktionen im Bundestag hatten im August einen Antrag an den Bundesgerichtshof (BGH) gestellt, um eine Anhörung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss zu erreichen.
Der Beschluss des BGH bedeutet, dass der Untersuchungsausschuss nun die Bundesregierung in einem Amtshilfeersuchen anfragen muss, die Einladung Snowdens als Zeugen zu ermöglichen. Dies zwingt die Bundesregierung zu reagieren und sich offiziell zum Fall zu äußern.
Der Grüne Konstantin von Notz ist einer der Kläger. Er sagt gegenüber netzpolitik.org:

Wir freuen uns über den rechtsstaatlich sehr klaren Beschluss der Ermittlungsrichterin. Er macht deutlich, dass Große Koalition und die Mehrheit im Untersuchungsausschuss aus CDU/CSU und SPD mit ihrem Ansinnen, eine für die Bundesregierung unangenehme Vernehmung des Zeugen Edward Snowden zu verhindern, gescheitert ist. Wir werden das Thema umgehend erneut aufrufen und einen entsprechenden Beschluss herbeiführen, auf dessen Grundlage die Bundesregierung endlich agieren und eine Zeugenvernehmung von Edward Snowden vor dem Untersuchungsausschuss in Deutschland ermöglichen muss.

Martina Renner, Obfrau der der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, sagt:

Der Beschluss der Ermittlungsrichterin am BGH ist ein Punktsieg für die Opposition. Er bedeutet, dass die Koalition im Ausschuss die Ladung Snowdens als Zeugen nicht mehr mit schäbigen Verfahrenstricks verhindern kann. Er ist weiterhin der wichtigste Zeuge des Untersuchungsausschusses, der nun endlich gehört werden muss.

Die Bundesregierung müsse sich überlegen – gerade nach der Wahl von Trump – ob sie sich weiter den Wünschen der US-Regierung unterwerfe, oder ob sie sich auf die Seite der Menschenrechte und des Rechtsstaats stelle, so Renner weiter…

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