USA kein „sicherer Hafen“!

23. September 2015

Yves Bot, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), ist der Ansicht, die Kommission hätte die USA nicht als "sicheren Hafen" für personenbezogene Daten von EU-Bürgern einstufen dürfen. Mit anderen Worten: Er hält das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig.
Die Vorgeschichte: Max Schrems, österreichischer Datenschutzaktivist und Gründer von Europe versus Facebook legt sich seit Jahren immer wieder mit Facebook und der irischen Datenschutzbehörde an. Er ist überzeugt, dass das US-Unternehmen Facebook, das seinen europäischen Sitz in Dublin hat, massiv gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt.
Spätestens seit den Snowden-Enthüllungen weiß man, dass der US-Geheimdienst NSA unmittelbar – oder durch Beschluss des Geheimgerichts FISA Court – alle US-Internetunternehmen zwingen kann, Nutzerdaten herauszugeben. Nach europäischem Datenschutzrecht dürfen personenbezogene Daten aber nur in begründeten Einzelfällen an staatliche Dienststellen weitergegeben werden. Max Schrems legte daraufhin beim irischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde ein. Dieser wies aber die Beschwerde ab, da die EU-Kommission die Weiterleitung europäischer Daten in die USA nach dem sog. „Safe-Harbor-Abkommen“ gestattet habe. Schrems gab sich mit dieser Begründung nicht zufrieden und zog vor den obersten irischen Gerichtshof. Dieser wiederum legte den Fall dem EuGH in Luxemburg vor.
ZEIT ONLINE folgert:

Nun also hat der Generalanwalt seine Schlussanträge veröffentlicht. Meistens, aber nicht immer, folgt das Gericht der Meinung des Generalanwalts. Das wäre in diesem Fall brisant, denn wenn Safe Harbor kippt, bräuchten mehr als 4.000 US-Unternehmen eine neue rechtliche Grundlage oder ein anderes Abkommen für den Datentransfer aus Europa.

Der Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, Alexander Sander, kommentiert:

Der Generalanwalt tut einen überfälligen Schritt, um dem politischen Rumgeeiere bei der geheimdienstlichen Massenüberwachung ein Ende zu setzen. In seinem Votum stellt er nicht nur klar, dass die Kommission den Schutz personenbezogener Daten seit Jahren schleifen lässt. Er plädiert auch dafür, die von Edward Snowden enthüllte Totalüberwachung der elektronischen Kommunikation durch US-Dienste erstmals höchstrichterlich zu bestätigen. Folgt das Gericht dem Votum, so können politische Entscheidungsträger in Deutschland und Europa die Massenüberwachung künftig nicht mehr als unbewiesene Behauptung abtun.

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