Wie der BND die G-10-Kommission benutzte…

23. April 2015

Die Datenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) muss von der sogenannten G-10-Kommission des Bundestags genehmigt werden. Mehrere Mitglieder des Gremiums fühlen sich inzwischen aber hintergangen.
Strittig ist zum einen die Frage nach dem Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes. Wie alle anderen Länder hält auch Deutschland nur die Kommunikation seiner eigenen Staatsbürger (und all jener, die in Deutschland leben) für schützenswert, ohne Genehmigung der Kommission darf hier nichts überwacht werden. Alle anderen aber sind vogelfrei. Im NSA-Untersuchungsausschuss sagte ein Zeuge des BND, solche Telekommunikations-Verkehre seien "zum Abschuss freigegeben."
Juristen wie der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, argumentierten bereits vor Monaten, diese Praxis sei rechtswidrig. Der Schutz des Grundgesetzes müsse auch für Ausländer gelten, sonst sei der BND ja nicht anders als die NSA.
Zum anderen geht es um die enge Kooperation mit dem US-Partnerdienst NSA. Die G-10-Kommission hatte den Zugriff auf die Kabel genehmigt, aber offenbar nie etwas von der heiklen Kooperation mit der NSA erfahren. Die Kommission glaubte zudem, dass es nur darum ginge, in den riesigen Datenbeständen nach deutschen Verdächtigen zu suchen. Nun aber vermuten Kommissionsmitglieder, dass die Bundesregierung die Zustimmung missbrauchte, um die durch Deutschland verlaufende Transit-Kommunikation von Ausländern abzugreifen.

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