7. August 2014
Edward Snowdens Asyl in Russland war Ende Juli abgelaufen. Die zuvor in mehreren Ländern gestellten Asylanträge waren erfolglos geblieben. Ebenso sein Angebot, in Deutschland vor dem NSA-Untersuchungsausschuss auszusagen, wenn ihm ein sicherer Aufenthalt gewährt werde. Die Bundesregierung lehnt eine Aussage Snowdens in Deutschland ab, da dadurch das deutsch-amerikanische Verhältnis belastet werde.Daraufhin hatte Snowden eine Aufenthaltsgenehmigung für Russland beantragt, die jetzt ab dem 1. August für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigt wurde.
Snowdens Anwalt Anatolij Kutscherena erläuterte, Snowden könne sich in Russland frei bewegen, er dürfe auch bis zu drei Monaten ins Ausland reisen. "Er hat Arbeit, führt ein bescheidenes Leben und lernt aktiv die russische Sprache", betonte Kutscherena.