Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so


Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so Wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und womit – das ungefähr sind die Informationen, die anhand der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärte, ist seit 2008 in Kraft. Es verpflichtet alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als […]

Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so

Wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und womit – das ungefähr sind die Informationen, die anhand der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärte, ist seit 2008 in Kraft. Es verpflichtet alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als 10.000 Kunden haben, die sogenannten Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern. Was bedeutet, dass die gesamte Kommunikation und auch alle Kommunikationsversuche via Telefon, SMS, E-Mail oder Internet erfasst werden und ein halbes Jahr rückwirkend noch nachvollziehbar sind. Nicht ihr Inhalt, aber sämtliche Metadaten, die über Art und Umfang des Kontaktes etwas aussagen.

Quelle: Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so | Digital | ZEIT ONLINE

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